Dr. Philipp Gold, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei Momentum und Sarah Kaspar, Rechtsanwältin und Associate bei Momentum, haben in der neuen Ausgabe der GWR (Zeitschrift für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Ausgabe 2/2022, Seite 37 ff.) eine Urteilsanmerkung zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 09.06.2021 – (Az. I R 32/17) veröffentlicht.
Die Anmerkung befasst sich mit Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei der Vergabe von unbesicherten Darlehen an verbundene Organgesellschaften wegen fehlender Fremdüblichkeit.
Der BFH hatte zur Frage der Anwendbarkeit von § 1 Abs. 1 AStG und der Nichtanwendung der Sperre von Art. 9 I OECD-MustAbk bereits am 27.02.2019 ein Piloturteil erlassen (Az. I R 73/16).
Im gegenständlichen Urteil vom 09.06.2021 gab der BFH weitere Hinweise zum Tatbestandsmerkmal des Fremdvergleichs in § 1 Abs. 1 AStG, sowie zur Rechtsfolge der vorrangigen Zinskorrektur.